Seit der Einführung des Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, BilMoG) kommt es für viele Unternehmen zu Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz, so dass seit dem Jahr 2010 oftmals wieder zwei Jahresabschlüsse erstellt werden müssen. Durch unsere Fachkompetenz sind wir in der Lage, flexibel auf die neuen Gesetzesinhalte einzugehen, und können so ihre Bilanzen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufstellen.