Diese steuerliche Art der Ergebnisermittlung ist insbesondere für Freiberufler, Existenzgründer oder kleine Unternehmen vorgesehen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
kein Eintrag im Handelsregister
Jahresumsatz unter 500.000 Euro
Jahresgewinn unter 50.000 Euro
Wür übernehmen für Sie im Bereich Einnahmenüberschussrechnung für Sie:
Unser Team erstellt Ihre Einnahmenüberschussrechnung mit dern erforderlichen ergänzenden Unterlagen und informiert Sie rechtzeitig, wann ein Wechsel zur Bilanzierung nötig wird. Auch eine freiwillige Umstellung der Gewinnermittlungsart kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Wir beraten Sie über den optimalen Zeitpunkt und welche zusätzlichen Pflichten (z.B. Inventur) auf Sie zukommen.